Kleines Ritz – Willingen

Kleines Ritz: Zum Ritzhagen 10, 34508 Willingen    Mobil: +49 (0)160 3140006

AGB

Kleines Ritz Ferienwohnungen Willingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Buchung und Stornierung

Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer/eine einmal reservierte FeWo wieder abbestellen will.

Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10%, bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

5.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Zimmer/die FeWo nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b) Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers/der FeWo hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag

Der Beherbergungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgesehen von der Regelung der Haftung bei eingebrachten Sachen, nicht besonders geregelter, so genannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, dass der Beherbergungsvertrag hinsichtlich der Vertragspflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch.

Dies bedeutet, dass der Beherbergungsvertrag nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden kann. Die Bestellung eines einmal in einem Hotel oder sonstigem Beherbergungsbetrieb gebuchten Zimmers/FeWo kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird oder nur mündlich ist, ist nicht entscheidend. In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist der Zeitpunkt, zu welchem der Gast ein gebuchtes Zimmer abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der Annullierung der Zimmerbestellung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er das bestellte Zimmer anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Vertragspflichten befreit.

Selbstverständlich darf der Vermieter eine anderweitige Vermietung nicht böswillig unterlassen, d.h., er muss sich um die Vermietung bemühen, auf der anderen Seite sollte der Gast keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragspflichten befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch der auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer/die reservierte FeWo nicht in Anspruch nehmen konnte.

(Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA); Bonn, Alle Rechte des Herausgebers vorbehalten.)

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung

2. Anreise

Die Anreisezeiten am Anreisetag sind grundsätzlich flexibel. Bei einem Wohnungswechsel kann die Wohnung aufgrund der Endreinigung erst ab 15.00 Uhr bezogen werden. Wir bitten Sie die Anreise-zeit spätestens einen Tag vor der Anreise mitzuteilen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig das Kleine Ritz zu informieren. Sollte der Gast weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens der Verwaltung das Recht, im Sinne der Schadensminimierung die Ferienwohnung ab dem folgenden Tag für eine weitere Vermietung freizugeben.

3. Schäden während der Mietzeit

Für, während der Mietzeit, entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar in der Wohnung oder am Haus, wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.

4. Nutzung von Stellplätzen

Das Kleine Ritz stellt den Gästen einer Wohnung kostenfrei einen Stellplatz am Haus zur Verfügung. Die Gäste haben sich an die Parkordnung zu halten. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW, Motorrad oder Fahrrad.

6. Personenzahl pro Zimmer

In den Zimmern darf nur die im Vertrag festgelegte Personenzahl übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbungsvertrag nichtig bzw. eine entsprechende Gebühr berechnet.

7. Abreise

Am Tag der Abreise haben die Gäste die Wohnung bis 11.00Uhr im Interesse der anreisenden Gäste zu räumen.

8. Haftung

Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preise.